Kostenfrage

AV Tirol ⌂ @, Tirol, Sonntag, 31. März 2013, 17:20 (vor 4052 Tagen) @ jan4

Neue Hüttentarifordnung von OeAV, DAV und AVS ab 1.5.2013 auf allen Hütten:
"Selbstversorgung ist nicht gestattet. Ausgenommen sind Mitglieder und Gleichgestellte, in den für
Selbstversorgung vorgesehenen Bereichen. Nächtigungsgäste entrichten bei Selbstversorgung für die Nutzung der Infrastruktur der Hütte 5 €/Übernachtung. Von diesen Beiträgen befreit sind Kinder und Jugendliche bis zum vollendeten 18. Lebensjahr. Mitgebrachte alkoholische Getränke dürfen generell nicht getrunken werden."

Tipp:
Da kommt das Frühstück, wie generell die Selbstverpflegung aus dem Tal heraufgeschleppt, wesentlich teurer. Das gilt es zu bedenken.


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