aktuelle Ergänzung: Schlaf-Ausrüstung in den Hütten

K2 @, Sonntag, 07. Februar 2021, 15:10 (vor 1399 Tagen) @ marakati

Soeben aus einer postalischen Information des ÖAV (Sektion Weitwanderer), die heute im Briefkasten lag, entnommen:

"Die 2020 Corona-bedingt eingeführte Reservierungspflicht auf den Schutzhütten der [deutschsprachigen: AVS, DAV, ÖAV] alpinen Vereine wird auch 2021 beibehalten (soll aber ausdrücklich keine Dauereinrichtung sein).
Dies wird voraussichtlich auch für die Pflicht zur Mitnahme des eigenen Schlafsacks gelten. [..]"

K2.


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