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K2
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:-)
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Nachricht:
> Hallo Ihr. > > Aus meiner Sicht braucht man sich [b]nicht[/b] mit irgendwelchen mündlichen oder irgendwo im Internet ggf. von einzelnen (auch Hüttenwirten) mißverständlich oder unmißverständlich geäußerten Positionen - betreffend Hütten des Deutschen(Österreichischen/Südtiroler Alpenvereins - befassen, solange diese > - entweder gegen gültige Gesetze > - oder gegen gültige Verordnungen > - oder gegen die gültige Hüttenordnung der deutschsprachigen Alpenvereine > - oder gegen gültige Vorgaben der deutschsprachigen Alpenvereine > widersprechen. > > WENN (solange) also eine ReservierungsPFLICHT besteht, muß 1 Person genauso reservieren wie 5, 10 oder 50. Ob das dem Wirt jetzt paßt oder nicht (siehe auch sonst gültige 90% Regel - davon haben auch viele Hüttenwirte - angeblich - noch nie was gehört). > > Soeben aus einer postalischen Information des ÖAV (Sektion Weitwanderer), die heute im Briefkasten lag, entnommen: > "Die 2020 Corona-bedingt eingeführte Reservierungspflicht auf den Schutzhütten der [deutschsprachigen: AVS, DAV, ÖAV] alpinen Vereine wird auch 2021 beibehalten (soll aber ausdrücklich keine Dauereinrichtung sein). > Dies wird voraussichtlich auch für die Pflicht zur Mitnahme des eigenen Schlafsacks gelten. [..]" > > Schöne Grüße > K2. > > P.S.: > Separat/ggf. genauer auf der M-V-Route zu betrachten: > - Hütten anderer Österreichischer Vereine (z.B. ÖTK: Tuxer-Joch-Haus) ==> mutmaßlich analog ÖAV > - Hütten des italienischen Alpenvereins (CAI) ==> oft etwas lockerer > - private Hütten (z.B. Pfitscher-Joch-Haus) ==> individuell
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