(Einzel-)Reservierung und Corona

K2 @, Sonntag, 07. Februar 2021, 15:08 (vor 1166 Tagen) @ gentoisis

Hallo Ihr.

Aus meiner Sicht braucht man sich nicht mit irgendwelchen mündlichen oder irgendwo im Internet ggf. von einzelnen (auch Hüttenwirten) mißverständlich oder unmißverständlich geäußerten Positionen - betreffend Hütten des Deutschen(Österreichischen/Südtiroler Alpenvereins - befassen, solange diese
- entweder gegen gültige Gesetze
- oder gegen gültige Verordnungen
- oder gegen die gültige Hüttenordnung der deutschsprachigen Alpenvereine
- oder gegen gültige Vorgaben der deutschsprachigen Alpenvereine
widersprechen.

WENN (solange) also eine ReservierungsPFLICHT besteht, muß 1 Person genauso reservieren wie 5, 10 oder 50. Ob das dem Wirt jetzt paßt oder nicht (siehe auch sonst gültige 90% Regel - davon haben auch viele Hüttenwirte - angeblich - noch nie was gehört).

Soeben aus einer postalischen Information des ÖAV (Sektion Weitwanderer), die heute im Briefkasten lag, entnommen:
"Die 2020 Corona-bedingt eingeführte Reservierungspflicht auf den Schutzhütten der [deutschsprachigen: AVS, DAV, ÖAV] alpinen Vereine wird auch 2021 beibehalten (soll aber ausdrücklich keine Dauereinrichtung sein).
Dies wird voraussichtlich auch für die Pflicht zur Mitnahme des eigenen Schlafsacks gelten. [..]"

Schöne Grüße
K2.

P.S.:
Separat/ggf. genauer auf der M-V-Route zu betrachten:
- Hütten anderer Österreichischer Vereine (z.B. ÖTK: Tuxer-Joch-Haus) ==> mutmaßlich analog ÖAV
- Hütten des italienischen Alpenvereins (CAI) ==> oft etwas lockerer
- private Hütten (z.B. Pfitscher-Joch-Haus) ==> individuell


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